Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und Fragen zur Therapie zu stellen. Wir besprechen Ihre Ziele und Erwartungen und prüfen gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und passend ist.
In den ersten Sitzungen, der sogenannten Probatorik, geht es darum, einen tieferen Einblick in Ihre Situation zu gewinnen. Diese Phase ermöglicht es Ihnen und mir, die therapeutische Beziehung zu vertiefen und das für Sie passende therapeutische Vorgehen zu erarbeiten.
Nach der Probatorik beginnt die eigentliche Behandlung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hierbei werden die gemeinsam festgelegten Therapieziele verfolgt. Regelmäßige Reflexionen und Anpassungen des Therapieplans helfen, den Fortschritt optimal zu gestalten.
Als privat versicherte:r Patient:in können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP). Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme.
Als Selbstzahler:in können Sie unsere Leistungen unabhängig von einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP).
Bitte beachten Sie, dass Coaching und Paartherapie grundsätzlich Selbstzahler-Leistungen sind und nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine Abrechnung weder direkt über die Gesundheitskarte noch über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie des Verbands der privaten Krankenversicherungen für privat Versicherte.
Die Gebühr für eine psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten).
Eine 50-minütige Therapiesitzung wird beim 2,3-fachen Satz je nach Sitzungsform (z. B. psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) abgerechnet.
Zusätzliche Kosten können für biographische Anamnese, die Auswertung psychologischer Fragebögen oder gegebenenfalls für gutachterliche Therapieanträge anfallen. Alle Gebühren werden nach der GOP berechnet.
Für Coaching beträgt die Gebühr 190 Euro für 50 Minuten.*
Die Kosten für eine Paartherapie betragen für 50 Minuten 150 Euro und 75 Minuten 220 Euro.*
*Coaching und Paartherapie werden nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen, da diese Leistungen laut Psychotherapeutengesetz nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne gehören.
©Sofia Wiedeler. Alle Rechte vorbehalten.
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